Schönhofen Immobilien GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten, sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Maklers.

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.

Die Angebote sind nur für den Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet.

Sind vom Makler mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsabschluß bereits bekannt, so muß dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, mit Herkunftsangabe schriftlich mitgeteilt werden.

Die Objektbeschreibung beruht auf Angaben vom Eigentümer bzw. sonstigen Auskunftsberechtigten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird.

Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist in der üblichen Höhe, sofern nicht anders vereinbart, vom Käufer/Erwerber/Mieter/Pächter für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen und ist verdient und fällig bei Vertragsabschluß. Die Provision ist auch verdient bei Abschluß eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird.

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Schönhofen Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartner.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln